Erst islamischer Religionsunterricht, jetzt auch Gebetsräume....
Gestern entschied ein Gericht in Berlin, dass ein muslimischer Schüler ein Recht darauf hat, an der Schule mindestens einmal täglich zu beten:
Welt Online: In Berlin hat ein Gymnasiast erfolgreich dafür geklagt, in seiner Schule die Möglichkeit zum täglichen Gebet zu erhalten. Der 16-jährige Muslim war mit diesem Anliegen bei der Schule auf taube Ohren gestoßen. Nun entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass ihm eine Gebetsstätte zur Verfügung gestellt werden muss.
Dafür wird ihm ein Raum zur Verfügung gestellt, den der Schüler während einer Pause dann zum Beten aufsuchen kann. Ich schätze, dass das Urteil bald an einigen Schulen den gesamten Charakter der Schule verändern wird - und nicht zum Besseren. Das Gericht betont, dass das Urteil sich nur auf diesen Einzelfall beschränkt, aber die Signalwirkung ist eindeutig. Dort, wo Muslime schon eine Mehrheit oder eine grosse Minderheit bilden, werden sich konservative Schülergruppen bilden und in den Pausen grössere Gebetsveranstaltungen abhalten und dafür Räume einfordern.
Mein Anliegen ist jedoch ein anderes: Es ist interessant, warum der Junge vor Gericht ziehen musste. Die Schule hatte sich nämlich dagegen gesträubt und hatte sich auf das Gebot der weltanschaulichen Neutralität an staatlichen Schulen berufen. Es wurde mich interessieren, ob an dieser Schule etwa konfessionsgebundener Religionsunterricht stattfindet. Dort wird nämlich während der normalen Unterrichtszeit in staatlichen Räumen mit staatlichem Geld mit staatlich ausgebildeten Lehrkräften weltanschaulich alles andere als neutral unterrichtet. Alle, die all die Jahre einen christlich-religiösen Staat haben wollten und dies mit "Kultur" verteidigt haben oder Religionsunterricht als Mittle zur Integration gesehen haben, werden jetzt ernten, was sie gesät haben.
Welt Online: In Berlin hat ein Gymnasiast erfolgreich dafür geklagt, in seiner Schule die Möglichkeit zum täglichen Gebet zu erhalten. Der 16-jährige Muslim war mit diesem Anliegen bei der Schule auf taube Ohren gestoßen. Nun entschied das Berliner Verwaltungsgericht, dass ihm eine Gebetsstätte zur Verfügung gestellt werden muss.
Dafür wird ihm ein Raum zur Verfügung gestellt, den der Schüler während einer Pause dann zum Beten aufsuchen kann. Ich schätze, dass das Urteil bald an einigen Schulen den gesamten Charakter der Schule verändern wird - und nicht zum Besseren. Das Gericht betont, dass das Urteil sich nur auf diesen Einzelfall beschränkt, aber die Signalwirkung ist eindeutig. Dort, wo Muslime schon eine Mehrheit oder eine grosse Minderheit bilden, werden sich konservative Schülergruppen bilden und in den Pausen grössere Gebetsveranstaltungen abhalten und dafür Räume einfordern.
Mein Anliegen ist jedoch ein anderes: Es ist interessant, warum der Junge vor Gericht ziehen musste. Die Schule hatte sich nämlich dagegen gesträubt und hatte sich auf das Gebot der weltanschaulichen Neutralität an staatlichen Schulen berufen. Es wurde mich interessieren, ob an dieser Schule etwa konfessionsgebundener Religionsunterricht stattfindet. Dort wird nämlich während der normalen Unterrichtszeit in staatlichen Räumen mit staatlichem Geld mit staatlich ausgebildeten Lehrkräften weltanschaulich alles andere als neutral unterrichtet. Alle, die all die Jahre einen christlich-religiösen Staat haben wollten und dies mit "Kultur" verteidigt haben oder Religionsunterricht als Mittle zur Integration gesehen haben, werden jetzt ernten, was sie gesät haben.
mhatlie - 2009.09.30, 09:09 Topic: Religion and Humanism http://hatlie.twoday.net/stories/5967916/
